Begriffsbestimmungen im Gehörschutz

1. Lärmgefährdung ist die Einwirkung von Lärm auf Versicherte,

− im Sinne einer Gehörgefährdung

oder

− die zu einer erhöhten Unfallgefahr führt.

Werden Versicherte in Lärmbereichen beschäftigt, ist grundsätzlich die Gefahr einer

Gehörschädigung gegeben. Darüber hinaus kann Lärm z.B. dann zu einer erhöhten Unfallgefahr

führen, wenn durch Lärm eine Wahrnehmung akustischer Signale, Warnrufe oder gefahrankündigen-

der Geräusche beeinträchtigt wird.

2. Der Tages-Lärmexpositionspegel (L

EX,8h

) ist der über die Zeit gemittelte Lärmexpositionspegel

    bezogen auf eine 8-Stunden-Schicht. Er umfasst alle am Arbeitsplatz auftretenden

    Schallereignisse.

3. Der Spitzenschalldruckpegel (L

pC,peak

) ist der Höchstwert des momentanen Schalldruckpegels.

4.

Lärmbereiche

 sind zu kennzeichnende Bereiche, in denen einer der oberen Auslösewerte

    für Lärm (L

EX,8h

 = 85 dB(A), L

pC,peak

 = 137 dB(C)) erreicht oder überschritten wird.

5. Untere und obere Auslösewerte sind Aktionswerte mit Bezug auf den Tages-

    Lärmexpositionspegel und den Spitzenschalldruckpegel.

6. Maximal zulässige Expositionswerte beschreiben die maximal zulässige Exposition auf das

    Gehör der Arbeitnehmer durch einwirkenden Lärm. Dabei wird die dämmende Wirkung von

    Gehörschutz mitberücksichtigt.

7. Gehörschützer sind persönliche Schutzausrüstungen, die die Einwirkung des Lärms auf das

    Gehör verringern, so dass eine Lärmschwerhörigkeit nicht entsteht oder sich nicht verschlimmert.

8. L

A

 - bzw. L

C

 - Werte sind die A bzw. C-bewerteten Schalldruckpegel (Frequenzbewertung)

9. H-Wert ist ein Schalldämmungswert für hochfrequente Geräusche, für die die

    Differenz L C  – L A  = -2 dB beträgt.

10. M-Wert ist ein Schalldämmungswert für mittelfrequente Geräusche, für die die

      Differenz L

C

 – L

A

 = +2 dB beträgt.

11. L-Wert ist ein Schalldämmungswert für tieffrequente Geräusche, für die die

      Differenz L

C

 – L

A

 = +10 dB beträgt.

12. Überprotektion liegt vor, wenn eine unnötig hohe Schalldämmung des Gehörschutzes dazu

      führt, dass Warnsignale oder Maschinengeräusche nicht mehr sicher gehört werden, die

      Sprachverständlichkeit behindert ist oder Isolationsgefühl entsteht.

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