Auswahl des Gehörschutzmittels
Der persönliche Gehörschutz ist vom Arbeitgeber so auszuwählen, dass durch seine Anwendung die
Gefährdung des Gehörs beseitigt oder auf ein Minimum verringert wird.
Bei der Auswahl der Gehörschutzrarten ist neben dem ermittelten Schalldruckpegel und der
Schalldämmung des Gehörschutzes die jeweilige Arbeitsumgebung zu berücksichtigen, und zwar
• Exposition im Dauerlärm oder wiederholte kurzzeitige Lärmexposition,
• Auftreten von Spitzenschalldruckpegeln im Bereich der Auslösewerte,
• informationshaltige Arbeitsgeräusche,
• Warnsignale,
• Ortung von Schallquellen,
• Sprachkommunikation,
• hohe Temperaturen
• Feuchtigkeit,
• hohe Staubbelastung,
• Arbeitsstoffe, Schmutz und Metallspäne an den Händen,
• Vibration,
• schnelle Kopfbewegungen,
• persönliche Unverträglichkeiten des Benutzers,
• bewegte Maschinenteile.
Des Weiteren sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Medizinische Auffälligkeiten: Die Benutzer von Gehörschützern sind vor der ersten Anwendung
nach bestehenden Ohrproblemen, z.B. Gehörgangsreizungen, und einer eventuellen ärztlichen
Behandlung zu befragen. In derartigen Fällen ist vor der Benutzung eine ärztliche Beratung zur
Auswahl der Gehörschützer einzuholen.
- Vorhandene Hörverluste: Damit sich ein geschädigtes Gehör nicht zusätzlich verschlechtert, darf es
nicht weiter durch Lärm belastet werden. Daher muss für diesen Personenkreis die Auswahl eines
Gehörschützers besonders sorgfältig erfolgen.
- Vereinbarkeit von Gehörschutz mit anderen am Kopf getragenen Ausrüstungen: Müssen ausser
Gehörschützern auch andere Schutzausrüstungen bzw. Ausrüstungen am Kopf getragen werden,
ist darauf zu achten, dass die da-durch zusätzliche Beanspruchung des Benutzers möglichst gering
gehalten und die Schalldämmung des Gehörschützers nicht verringert wird. Es sind daher
Gehörschutzstöpsel zu bevorzugen. Bei der Kombination von (Schutz-)Brillen und
Kapselgehörschutz sollen die Brillenbügel möglichst flach sein. Es sind Kapselgehörschützer mit
breiten und weichen Kissen zu bevorzugen.