Chemikalien Schutzhandschuhe

Chemikalienschutzhandschuhe müssen die Anforderungen der europäischen Norm EN ISO 374-

1 erfüllen.

Der Teil 1 (Terminologie und Leistungsanforderungen für chemische Risiken) beinhaltet
wesentliche Neuerungen: Erweiterung der Prüfchemikalien von 12 auf 18 (siehe unten) Wegfall des Becherglases für „wasserfeste Schutzhandschuhe mit geringem Schutz gegen
chemische Gefahren“ Typisierung der Handschuhe in Typ A, B oder C Änderung der Kennzeichnung auf dem Produkt: Piktogramm Erlenmeyerkolben mit
abweichender Anzahl an Buchstaben für Prüfchemikalien je nach Typ
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Arbeitssicherheit Arbeitssicherheit PSA PSA

Permeationsbeständigkeit von Typ A: bei mind. 6 Prüfchemikalien mind. jeweils 30 Minuten.

Permeationsbeständigkeit von Typ B: bei mind. 3 Prüfchemikalien mind. jeweils 30 Minuten.

Permeationsbeständigkeit von Typ C: bei mind. 1 Prüfchemikalie mind. jeweils 10 Minuten.

Erweiterung der Prüfchemikalien: Der Prüfkatalog laut neuer Norm wurde erweitert.

Neue Kennzeichnung der Chemikalienschutzhandschuhe:

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