Freistellung Freigrenze (1‘000 Pkt.)

Bei der „1000 Punkte-Regelung“ nach 1.1.3.6 ADR beachten: Grundlage ist die Beförderung gefährlicher Güter unter Inanspruchnahme der Kleinmengen-Regelung. Die geltenden Höchstmengen pro Beförderungseinheit (= Kraftfahrzeug mit oder ohne Anhänger) sind einzuhalten. Wird die Summe 1000 nicht überschritten, so kann die Freistellung angewendet werden, somit entfallen folgende Punkte: - keine Kennzeichnung des Fahrzeuges mit orangefarbener Warntafel - der Fahrzeugführer benötigt keine ADR-Bescheinigung (Gefahrgut-Führerschein) - die schriftlichen Weisungen sind ebenfalls nicht mitzuführen. Folgendes muss jedoch geprüft und eingehalten werden: - Ladungssicherung ordnungsgemäß ausgeführt - Feuerlöscher mit 2 kg (plombiert, Prüfdatum, Erreichbarkeit) - Unterweisung Fahrer (Dokumentation nach 1.3.3 ADR) - Verbot der Öffnung von Versandstücken durch Fahrer - Rauchverbot während der Ladearbeiten - Beförderungspapier mit korrekten Gefahrgutangaben - Angabe der Gesamtmenge der gefährlichen Güter für jede Beförderungskategorie Für das Beförderungspapier sind die Angaben zur Bezeichnung des Ladegutes, Angaben zur Beförderungskategorie, Umweltgefährdung, Tunnelcode usw.) aus dem Sicherheitsdatenblatt zu entnehmen. Die Form für das Beförderungspapier kann frei gewählt werden, wichtig sind die korrekten Angaben.
Gefahrgut Gefahrgut
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