Beteiligte der Gefahrgutbeförderung

Die an der Beförderung gefährlicher Güter Beteiligten haben nach Art und Ausmass der vorhersehbaren Gefahren erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um Schadenfälle zu verhindern und bei Eintritt eines Schadens dessen Umfang so gering wie möglich zu halten. Die Beteiligten haben alle spezielle Sicherheitspflichten. Hier gebe ich nur einen Auszug.

Hauptbeteiligte

Absender Vergewissern, dass Gefahrgut zur Beförderung zugelassen und richtig klassifiziert ist Dem Beförderer die richtigen Informationen und Papiere geben Nur Verpackungen verwenden, die für die jeweiligen Güter zugelassen sind Beförderer  Er muss überprüfen, ob die vorgeschriebenen Unterlagen mitgeführt werden Prüfdatum der Tanks kontrollieren Sich vergewissern, dass die Ausrüstung gemäss schriftlichen Weisungen vorhanden ist Überprüfen, dass Fahrzeug nicht überladen und richtig gekennzeichnet ist Empfänger Er darf die Annahme nicht ohne zwingenden Grund verzögern

Andere Beteiligte

Verlader Darf Güter nur dem Befördererübergeben, wenn sie gemäss ADR zugelassen sind Muss Vorschriften für Beladung und Handhabung beachten Hat Zusammenladevorschriften zu beachten Verpacker Beachten der Verpackungsvorschriften und des Zusammenpackverbotes Vorschriften über Kennzeichnung und Bezettelung beachten Befüller  Er muss vor dem Befüllen kontrollieren ob die Tanks in einwandfreiem Zustand sind Darf Tanks nur mit den für sie zugelassenen Gütern befüllen Hat nach dem Befüllen des Tanks sicherzustellen, dass alle Verschlüsse in geschlossener Stellung sind und keine Undichtheit auftritt; Entlader Überprüfen der Gefahrgüter gemäss Beförderungspapier Zustand von Verpackung, Tank, Fahrzeug/Wagen prüfen - Bei Schäden entsprechende Massnahmen ergreifen alle Vorschriften für Entladung anwenden - 7.5.1.3 Verschluss der Ventile und der Besichtigungsöffnungen sicherstellen überprüfen, dass nach der Reinigung, Entgiftung, Entgasung etc. keine Gefahrenkennzeichnungen mehr sichtbar sind
Gefahrgut Gefahrgut

ADR Kapitel 1.4 / Verantwortlichkeiten der Beteiligten

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