Beteiligte der Gefahrgutbeförderung
Die an der Beförderung gefährlicher Güter Beteiligten haben nach Art und Ausmass der vorhersehbaren
Gefahren erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um Schadenfälle zu verhindern und bei Eintritt eines
Schadens dessen Umfang so gering wie möglich zu halten.
Die Beteiligten haben alle spezielle Sicherheitspflichten. Hier gebe ich nur einen Auszug.
Hauptbeteiligte
Absender
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Vergewissern, dass Gefahrgut zur Beförderung zugelassen und richtig klassifiziert ist
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Dem Beförderer die richtigen Informationen und Papiere geben
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Nur Verpackungen verwenden, die für die jeweiligen Güter zugelassen sind
Beförderer
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Er muss überprüfen, ob die vorgeschriebenen Unterlagen mitgeführt werden
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Prüfdatum der Tanks kontrollieren
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Sich vergewissern, dass die Ausrüstung gemäss schriftlichen Weisungen vorhanden ist
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Überprüfen, dass Fahrzeug nicht überladen und richtig gekennzeichnet ist
Empfänger
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Er darf die Annahme nicht ohne zwingenden Grund verzögern
Andere Beteiligte
Verlader
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Darf Güter nur dem Befördererübergeben, wenn sie gemäss ADR zugelassen sind
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Muss Vorschriften für Beladung und Handhabung beachten
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Hat Zusammenladevorschriften zu beachten
Verpacker
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Beachten der Verpackungsvorschriften und des Zusammenpackverbotes
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Vorschriften über Kennzeichnung und Bezettelung beachten
Befüller
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Er muss vor dem Befüllen kontrollieren ob die Tanks in einwandfreiem Zustand sind
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Darf Tanks nur mit den für sie zugelassenen Gütern befüllen
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Hat nach dem Befüllen des Tanks sicherzustellen, dass alle Verschlüsse in geschlossener Stellung
sind und keine Undichtheit auftritt;
Entlader
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Überprüfen der Gefahrgüter gemäss Beförderungspapier
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Zustand von Verpackung, Tank, Fahrzeug/Wagen prüfen - Bei Schäden entsprechende Massnahmen
ergreifen
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alle Vorschriften für Entladung anwenden - 7.5.1.3
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Verschluss der Ventile und der Besichtigungsöffnungen sicherstellen
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überprüfen, dass nach der Reinigung, Entgiftung, Entgasung etc. keine Gefahrenkennzeichnungen
mehr sichtbar sind
ADR Kapitel 1.4 / Verantwortlichkeiten der Beteiligten