Der Gefahrgutbericht
Gemäss Gefahrgutbeauftragtenverordnung Kap. 1.8.3.3 muss jährlich ein Bericht zu Handen der
Unternehmensleitung über die Tätigkeiten der Unternehmung bezüglich der Beförderung gefährlicher Güter
erstellt werden.
Während der letzten 10 Jahren habe ich für meine Arbeitgeber als gemeldeter Gefahrgutbeauftragter den
Gefahrgutbericht zu Handen der Geschäftsleitung und zuständigen Behörden erstellt.
Der Bericht hatte die folgende Kapitel
1
Allgemeines
2
Art der Tätigkeit des Unternehmens am Standort Thun
3
Verkehrsträger / Beförderungsarten
4
Art und Menge der beförderten Güter
5
Beförderungsarten und Verkehrsträger
6
Eingesetztes Personal
7
Schulungen
8
Zertifikate / Audits
9
Anlagen, Einrichtungen zum Gefahrengutumschlag
10
Ereignisse / Zwischenfälle
11
Sonstige sicherheitsrelevanten Bemerkungen