Der Gefahrgutbericht

Gemäss Gefahrgutbeauftragtenverordnung Kap. 1.8.3.3 muss jährlich ein Bericht zu Handen der Unternehmensleitung über die Tätigkeiten der Unternehmung bezüglich der Beförderung gefährlicher Güter erstellt werden. Während der letzten 10 Jahren habe ich für meine Arbeitgeber als gemeldeter Gefahrgutbeauftragter den Gefahrgutbericht zu Handen der Geschäftsleitung und zuständigen Behörden erstellt.

Der Bericht hatte die folgende Kapitel

1 Allgemeines 2 Art der Tätigkeit des Unternehmens am Standort Thun 3 Verkehrsträger / Beförderungsarten 4 Art und Menge der beförderten Güter 5 Beförderungsarten und Verkehrsträger 6 Eingesetztes Personal 7 Schulungen 8 Zertifikate / Audits 9 Anlagen, Einrichtungen zum Gefahrengutumschlag 10 Ereignisse / Zwischenfälle 11 Sonstige sicherheitsrelevanten Bemerkungen
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