Die Gefährdungsbeurteilung

Ob Arbeitnehmer Sicherheitsschuhe tragen müssen, hängt nicht in erster Linie vom Berufsbild ab.

Durch eine Gefährdungsbeurteilung wird festgelegt, wie groß die Verletzungsgefahren - insbeson-

dere der Füße - sind. Zudem erlässt die zuständige Berufsgenossenschaft sog.

Unfallverhütungsvorschriften, denen Mitarbeiter und Arbeitgeber folge leisten müssen. Es gibt al-

lerdings Berufsgruppen, bei denen Sicherheitsschuhe und sonstige Arbeitskleidung notwendig ist.

Industrie

Bauwesen

Landschafts- und Gartenbau

Heizung und Sanitär

Tischler und Schreiner

Lagerarbeit

Feuerwehr

THW

Forstwirtschaft

Rettungsdienst

Küchenpersonal

Welche Sicherheitsklasse für den jeweiligen Beruf nötig ist, muss individuell entschieden werden.

Schon das Arbeitsumfeld ist ein entscheidendes Kriterium. Wird drinnen und ohne Nässe gearbei-

tet braucht es einen anderen Schuh, als für eine Tätigkeit im Freien bei jeder Witterung. Auch die

Schuhform kann nicht pauschal für eine Berufsgruppe angegeben werden. Vielleicht können im

Sommer in der Industrie durchaus Sandalen getragen werden - doch sicher niemals in einer

Gießerei oder im Wald. Ein Dachdecker legt viel wert auf die Griffigkeit der Sohle, ein

Industriearbeiter benötigt vielleicht einen probaten Wärmeschutz. Je nach Arbeitsplatz und Beruf

muss situativ entschieden werden, welche Sicherheitsklasse für die Sicherheitsschuhe der

Beschäftigten die richtige ist.

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