Die Gefährdungsbeurteilung
Ob Arbeitnehmer Sicherheitsschuhe tragen müssen, hängt nicht in erster Linie vom Berufsbild ab.
Durch eine Gefährdungsbeurteilung wird festgelegt, wie groß die Verletzungsgefahren - insbeson-
dere der Füße - sind. Zudem erlässt die zuständige Berufsgenossenschaft sog.
Unfallverhütungsvorschriften, denen Mitarbeiter und Arbeitgeber folge leisten müssen. Es gibt al-
lerdings Berufsgruppen, bei denen Sicherheitsschuhe und sonstige Arbeitskleidung notwendig ist.
Industrie
Bauwesen
Landschafts- und Gartenbau
Heizung und Sanitär
Tischler und Schreiner
Lagerarbeit
Feuerwehr
THW
Forstwirtschaft
Rettungsdienst
Küchenpersonal
Welche Sicherheitsklasse für den jeweiligen Beruf nötig ist, muss individuell entschieden werden.
Schon das Arbeitsumfeld ist ein entscheidendes Kriterium. Wird drinnen und ohne Nässe gearbei-
tet braucht es einen anderen Schuh, als für eine Tätigkeit im Freien bei jeder Witterung. Auch die
Schuhform kann nicht pauschal für eine Berufsgruppe angegeben werden. Vielleicht können im
Sommer in der Industrie durchaus Sandalen getragen werden - doch sicher niemals in einer
Gießerei oder im Wald. Ein Dachdecker legt viel wert auf die Griffigkeit der Sohle, ein
Industriearbeiter benötigt vielleicht einen probaten Wärmeschutz. Je nach Arbeitsplatz und Beruf
muss situativ entschieden werden, welche Sicherheitsklasse für die Sicherheitsschuhe der
Beschäftigten die richtige ist.