Reparaturen an verlegtem Parkett
1. Vollflächig vor Ort versiegeltes Parkett
(inkl. nachversiegeltes Fertigparkett)
Eine partielle (örtliche) Reparaturstelle wird in einem vor Ort vollflächig versiegelten Parkett immer
sichtbar sein und auch auf Zeit sichtbar verbleiben. Schleif- und Versiegelungsansätze sind nicht ver-
meidbar. Einzig Farbdifferenzen, entstanden durch das Abschleifen der obersten Holzschicht, glei-
chen sich nach einigen Monaten der alten/bestehenden Fläche an. Sind Reparaturen auszuführen,
erfordert eine fachtechnisch korrekte und einwandfreie Sanierung zum Schluss ein vollflächiges
Überarbeiten der Holzoberfläche mit Holzschliff und neuer Versiegelung.
2. Werkversiegeltes oder werkgeöltes/-gewachstes Parkett
Der Fachmann kann ein oder mehrere beschädigte Fertigparkettelemente in einem Boden einwand-
frei ersetzen. Dadurch ist kein Schleifen oder Oberflächen behandeln notwendig. Kleine
Höhendifferenzen (Überzähne) bis max. 0,2 mm sind zu tolerieren. Die anfänglichen Farbdifferenzen
gleichen sich nach einigen Monaten (je nach Lichteinfall) der alten, bestehenden Bodenfläche an. Bei
einer allfälligen zwischenzeitlichen Änderung des werkseitigen Lackier- oder Oelverfahrens könnten
leichte Glanz- und Strukturdifferenzen in der reparierten Fläche sichtbar werden. Werkgeöltes Parkett
(UV-gehärtet) kann nicht durch örtliches Schleifen und Nachölen korrigiert werden, ohne dass es op-
tisch sichtbar wird.
3. Geöltes / gewachstes Parkett
Auf der Baustelle mit Oel und/oder Wachs endbehandelte Parkettflächen können örtlich repariert oder
mit entsprechenden Mitteln korrigiert werden, ohne dass die Reparaturstelle sichtbar verbleibt, vor-
ausgesetzt das Schleifbild entspricht der übrigen Fläche. Durch mehrmaliges Nachbehandeln und
Pflegen entsteht nach kurzer Zeit die gleiche Oberfläche wie zuvor oder nebenan. Die gleichen
Möglichkeiten können für imprägnierende Werkölungen (gleiches Oel wie für
Baustellenbehandlungen) angeführt werden.
4. Vollflächig verklebtes Parkett
Bei vollflächiger Verklebung des Parketts auf den Untergrund sind die Seitenkanten der einzeln en
Elemente nicht miteinander verleimt und Parkettlamellen oder -elemente können durch den
Parkettfachmann ersetzt werden. Die Oberflächenbehandlung richtet sich nach den aufgeführten
Kriterien gemäss Punkt 1–3.
5. Schwimmend verlegtes Parkett
Durch die rundum verleimte NuVKamm-Verbindung bei schwimmend verlegten Parkettböden erge-
ben sich die aufwendigsten und nicht einfach auszuführenden Reparaturarbeiten. Ein Er setzen von
einzelnen Verlegeelementen innerhalb der Bodenfläche ist kaum oder nur mit grossen Aufwendungen
möglich und erfordert einen ausgewiesenen Parkettspezialisten. Bezüglich Oberfläche sind wiederum
die oben aufgeführten Gegebenheiten massgebend.
6. Vernageltes Parkett
Ähnlich dem vollflächig verklebten Parkett kann bei der vernagelten Bodenfläche ein einzelnes
Element oder eine Teilfläche ersetzt werden. Der Parkettleger setzt das neue Parkett ohne verblei-
bende Sichtbarkeit ein. Auch bei vernageltem Parkett ist die Oberfläche wie oben beschrieben zu be-
urteilen oder zu behandeln.