Reparaturen an verlegtem Parkett

1. Vollflächig vor Ort versiegeltes Parkett 

   (inkl. nachversiegeltes Fertigparkett)

Eine partielle (örtliche) Reparaturstelle wird in einem vor Ort vollflächig versiegelten Parkett immer

sichtbar sein und auch auf Zeit sichtbar verbleiben. Schleif- und Versiegelungsansätze sind nicht ver-

meidbar. Einzig Farbdifferenzen, entstanden durch das Abschleifen der obersten Holzschicht, glei-

chen sich nach einigen Monaten der alten/bestehenden Fläche an. Sind Reparaturen auszuführen,

erfordert eine fachtechnisch korrekte und einwandfreie Sanierung zum Schluss ein vollflächiges

Überarbeiten der Holzoberfläche mit Holzschliff und neuer Versiegelung.

2. Werkversiegeltes oder werkgeöltes/-gewachstes Parkett

Der Fachmann kann ein oder mehrere beschädigte Fertigparkettelemente in einem Boden einwand-

frei ersetzen. Dadurch ist kein Schleifen oder Oberflächen behandeln notwendig. Kleine

Höhendifferenzen (Überzähne) bis max. 0,2 mm sind zu tolerieren. Die anfänglichen Farbdifferenzen

gleichen sich nach einigen Monaten (je nach Lichteinfall) der alten, bestehenden Bodenfläche an. Bei

einer allfälligen zwischenzeitlichen Änderung des werkseitigen Lackier- oder Oelverfahrens könnten

leichte Glanz- und Strukturdifferenzen in der reparierten Fläche sichtbar werden. Werkgeöltes Parkett

(UV-gehärtet) kann nicht durch örtliches Schleifen und Nachölen korrigiert werden, ohne dass es op-

tisch sichtbar wird.

3. Geöltes / gewachstes Parkett

Auf der Baustelle mit Oel und/oder Wachs endbehandelte Parkettflächen können örtlich repariert oder

mit entsprechenden Mitteln korrigiert werden, ohne dass die Reparaturstelle sichtbar verbleibt, vor-

ausgesetzt das Schleifbild entspricht der übrigen Fläche. Durch mehrmaliges Nachbehandeln und

Pflegen entsteht nach kurzer Zeit die gleiche Oberfläche wie zuvor oder nebenan. Die gleichen

Möglichkeiten können für imprägnierende Werkölungen (gleiches Oel wie für

Baustellenbehandlungen) angeführt werden.

4. Vollflächig verklebtes Parkett

Bei vollflächiger Verklebung des Parketts auf den Untergrund sind die Seitenkanten der einzeln en

Elemente nicht miteinander verleimt und Parkettlamellen oder -elemente können durch den

Parkettfachmann ersetzt werden. Die Oberflächenbehandlung richtet sich nach den aufgeführten

Kriterien gemäss Punkt 1–3.

5. Schwimmend verlegtes Parkett

Durch die rundum verleimte NuVKamm-Verbindung bei schwimmend verlegten Parkettböden erge-

ben sich die aufwendigsten und nicht einfach auszuführenden Reparaturarbeiten. Ein Er setzen von

einzelnen Verlegeelementen innerhalb der Bodenfläche ist kaum oder nur mit grossen Aufwendungen

möglich und erfordert einen ausgewiesenen Parkettspezialisten. Bezüglich Oberfläche sind wiederum

die oben aufgeführten Gegebenheiten massgebend.

6. Vernageltes Parkett

Ähnlich dem vollflächig verklebten Parkett kann bei der vernagelten Bodenfläche ein einzelnes

Element oder eine Teilfläche ersetzt werden. Der Parkettleger setzt das neue Parkett ohne verblei-

bende Sichtbarkeit ein. Auch bei vernageltem Parkett ist die Oberfläche wie oben beschrieben zu be-

urteilen oder zu behandeln.

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