Warum braucht es ein

Sicherheitsdatenblatt (SDB)?

In vielen Berufen hat man täglich mit gefährlichen chemischen Produkten zu tun. Häufig werden diese Produkte für Routinearbeiten benötigt, bei denen schnell das Gefühl entsteht, alles unter Kontrolle zu haben. In einer unvorhergesehenen Situation kann jedoch eine falsche Handhabung zu fatalen Folgen führen. Zudem sind bei nicht vorschriftsgemässem Umgang mit Chemikalien auch unsichtbare, langfristige Schädigungen von Gesundheit und Umwelt möglich. Im gewerblichen Umfeld gehört zu jedem gefährlichen  chemischen Produkt ein Sicherheitsdatenblatt (SDB). Das SDB beinhaltet Informationen zu möglichen Gefahren des Produkts und gibt Anweisungen zum richtigen Umgang, zu den geeigneten Schutzmassnahmen, zur Lagerung, zum Transport und zur Entsorgung sowie zum Vorgehen im Unglücksfall. Verantwortlich für den korrekten Umgang mit chemischen Produkten im Betrieb ist der Arbeitgebende. Er kann sich von dafür eingesetzten Arbeitnehmenden (Sicherheitsbeauftragte und Vorgesetzte) unterstützen lassen. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die Arbeitnehmenden über die korrekte Arbeit mit chemischen Produkten informiert und im richtigen Umgang angeleitet werden. Für Produkte mit gefährlichen Inhaltsstoffen ist die Übermittlung eines Sicherheitsdatenblatts obligatorisch. Verantwortlich für die Erstellung des SDB ist der Hersteller des Produkts. In der Schweiz gilt ein allfälliger Importeur als der verantwortliche Hersteller. Für die Abgabe sind alle Verkäufer (Händler) entlang der Lieferkette verantwortlich. Sicherheitsdatenblätter werden europaweit angewendet – das schweizerische SDB und das europäische SDB sind prinzipiell identisch. Wie in jedem anderen Land auch müssen die landesspezifischen Angaben der Schweiz ergänzt werden. Dazu gehören der verantwortliche Hersteller/Importeur, die schweizerische Notfallauskunft, allfällige spezifische schweizerische Grenzwerte, Einschränkungen wie Mutter- und Jugendschutz oder andere Informationen gemäss schweizerischen Rechtsvorschriften.

Meine Pflichten als Arbeitnehmer/-in

Anweisungen der Vorgesetzten zum Umgang mit chemischen Produkten befolgen Anweisungen der Vorgesetzten zu den Schutzmassnahmen befolgen Falls keine Anweisungen existieren, diese bei den Vorgesetzten einfordern Nötigenfalls Einsicht ins SDB verlangen und dieses mit Sicherheitsbeauftragten oder anderen Vertrauensleuten besprechen Solange gefährliche chemische Produkte korrekt eingesetzt werden, sind die Risiken gut beherrschbar. Sollte trotzdem ein Notfall eintreten, kann das richtige Vorgehen Leben retten oder vor umweltschädlichen Wirkungen schützen – die entsprechenden Infos sind in den Abschnitten 4, 5 und 6 des Sicherheitsdatenblatts aufgeführt. Für den Verkauf gelten spezielle Vorschriften für chemische Produkte. Informationen dazu sind in der Broschüre «Hinweise und Vorschriften zum Verkauf von chemischen Produkten» und auf www.cheminfo.ch zu finden.

Meine Pflichten als gewerblicher Kunde/Arbeitgeber

Immer die aktuellste Version des jeweiligen SDB zur Hand haben Aufgrund der Angaben im SDB den korrekten Umgang mit den Produkten festlegen Wenn nötig weitere Unterlagen (z.B. Branchenlösung) konsultieren oder Spezialisten (Arbeitshygieniker, Sicherheitsingenieur, Sicherheitsfachkraft) beiziehen Geeignetes Erste-Hilfe-Material und Löschmittel bereitstellen Je nach Betriebssituation und Gefährlichkeit des Produktes schriftliche Arbeitsvorschriften erstellen Personal über den korrekten Umgang informieren, die zutreffenden Schutzmassnahmen anordnen und das notwendige Schutzmaterial zur Verfügung stellen Personal über das richtige Vorgehen im Unglücksfall instruieren Dem Personal Zugang zu den SDB geben Sicherheitsdatenblätter aller Produkte im Betrieb aufbewahren; nötigenfalls vom Lieferanten anfordern SDB so aufbewahren, dass sie im Ereignisfall schnell und einfach zugänglich sind
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