GHS - das Kennzeichnungssystem für chemische Produkte

Schwarze Symbole, weisser Hintergrund, rote Umrahmung – ähnlich der Warnschilder im

Strassenverkehr: So sehen die neuen Symbole für die Kennzeichnung der Gefahren von

Chemikalien aus. Sie entsprechen dem weltweit neu eingeführten Kennzeichnungssystem, auch 

Globally Harmonized System (GHS) genannt. Die Einführung in der Schweiz erfolgt schrittweise

und soll bis 2017 abgeschlossen sein. Die neuen Gefahrensymbole ersetzen die bisher geltenden

schwarzen Kennzeichen auf orangem Hintergrund. 

Wenn der Abbeizer die alte Farbe ablöst, dann erfüllt er genau den Zweck, den sich ein Profi oder

ein/eine Hobbyhandwerker/-in wünscht. Aber auch nicht mehr. Man will beispielsweise nicht, dass

bei der Arbeit oder beim Basteln auch die Haut oder gar die Augen durch den Abbeizer angegriffen

werden. Deswegen gilt es, im Umgang mit chemischen Produkten immer genau hinzuschauen –

damit klar wird, welche gesundheits- und umweltschädigenden Gefahren von ihnen ausgehen kön-

nen. Somit können sich Konsumentinnen und Konsumenten besser schützen und Unfälle mit che-

mischen Produkten vermeiden.   

 Kennzeichnung als Schutz 

Wer nicht weiss, welche Gefahren von chemischen Produkten ausgehen können, kann sich auch

nicht davor schützen. Deswegen ist es unerlässlich, dass auf diese Gefahren hingewiesen wird.

Für chemische Produkte gibt es schon seit vielen Jahren Kennzeichnungsvorschriften. In der

Schweiz galt bis Mitte 2005 das in den 60er-Jahren eingeführte Giftklassensystem. Danach wurde

das Giftgesetz durch das Chemikaliengesetz abgelöst und ein Kennzeichnungssystem mit neuen

Gefahrensymbolen eingeführt: die schwarzen Symbole auf orangem Grund, die auch in der EU

gültig waren.  

Doch nun, sieben Jahre später, wird erneut umgestellt: Es werden neun neue Gefahrensymbole

eingeführt, die als schwarze Symbole auf weissem Grund in roter Umrahmung dargestellt werden.

Grund für die erneute Umstellung ist die weltweite Harmonisierung der Gefahrensymbole.  Dabei

wurde den Produzenten und dem Handel eine Frist bis 2017 eingeräumt. Diese wurde für die

Vorbereitung und Umsetzung der Umstellung benötigt. Heute ist nur noch die GHS Kennzeichnung

gültig.

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