Allgemeine Massnahmen zum

Einbruchschutz.

Vor einem Einbruch wägen die meisten Täter zunächst Risiko und Aufwand im Verhältnis zum erwar-

teten Gewinn ab. Massnahmen zum Einbruchschutz sollten demnach die Aussichten des Täters auf

Erfolg unbedingt minimieren. Wichtig ist, dass sie den örtlichen Gegebenheiten angepasst sind.

Folgende grundlegende Massnahmen dienen der Bildung einer durchgehend schützenden Hülle des

Gebäudes bzw. eines zu schützenden Bereichs:

- Einbruchhemmende Türen und Fenster, Türen, Fenster, Vorhangfassaden, Gitterelemente und   

Abschlüsse – Einbruchhemmung – Anforderungen und Klassifizierung oder höherwertig, wenn die

Gefährdungslage es erfordert

- Rollladensicherungen bei einstiegsgefährdeten Türen oder Fenstern

- besondere Schliesszylinder, Zusatzschlösser und Riegel

- Sicherung von Kellerlichtschächten

- Verschluss von nicht benutzten Nebeneingängen

- Einbruchgesicherte Notausgänge

- Verschluss von Personen- und Lastenaufzügen außerhalb der Dienstzeit

- Einbau von Türen in ausreichend feste Wände

- Vergitterung von Lüftungsöffnungen (maximale Gitterweite 10x20 cm)

- Doppelbodenbereiche und abgehängte Decken müssen vor Zutrittsmöglichkeiten geschützt sein

Die Gleichwertigkeit und Durchgängigkeit des Einbruchsschutzes sollten durch eine fachkundige

Person während der Planung, bei der Umsetzung und später im Betrieb regelmässig begutachtet

werden. Bei der Planung von Sicherungsmassnahmen dürfen die Bestimmungen des Brand- und

Personenschutzes, z. B. die Nutzbarkeit von Fluchtwegen, nicht verletzt werden.Alle Mitarbeiter bzw.

Bewohner eines Gebäudes sollten informiert sein, welche Regelungen und Massnahmen zum

Einbruchsschutz sie beachten müssen - also beispielsweise, dass Türen, Fenster oder

Rollladensicherungen abends abgeschlossen werden müssen. Auch innerhalb eines Gebäudes kann

der Einbau von einbruchhemmenden Elementen sinnvoll sein, z. B. bei Räumen mit besonderer

Zutrittskontrolle wie Serverräumen oder Kerneinheiten eines Rechenzentrums.

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