Allgemeine Massnahmen zum
Einbruchschutz.
Vor einem Einbruch wägen die meisten Täter zunächst Risiko und Aufwand im Verhältnis zum erwar-
teten Gewinn ab. Massnahmen zum Einbruchschutz sollten demnach die Aussichten des Täters auf
Erfolg unbedingt minimieren. Wichtig ist, dass sie den örtlichen Gegebenheiten angepasst sind.
Folgende grundlegende Massnahmen dienen der Bildung einer durchgehend schützenden Hülle des
Gebäudes bzw. eines zu schützenden Bereichs:
- Einbruchhemmende Türen und Fenster, Türen, Fenster, Vorhangfassaden, Gitterelemente und
Abschlüsse – Einbruchhemmung – Anforderungen und Klassifizierung oder höherwertig, wenn die
Gefährdungslage es erfordert
- Rollladensicherungen bei einstiegsgefährdeten Türen oder Fenstern
- besondere Schliesszylinder, Zusatzschlösser und Riegel
- Sicherung von Kellerlichtschächten
- Verschluss von nicht benutzten Nebeneingängen
- Einbruchgesicherte Notausgänge
- Verschluss von Personen- und Lastenaufzügen außerhalb der Dienstzeit
- Einbau von Türen in ausreichend feste Wände
- Vergitterung von Lüftungsöffnungen (maximale Gitterweite 10x20 cm)
- Doppelbodenbereiche und abgehängte Decken müssen vor Zutrittsmöglichkeiten geschützt sein
Die Gleichwertigkeit und Durchgängigkeit des Einbruchsschutzes sollten durch eine fachkundige
Person während der Planung, bei der Umsetzung und später im Betrieb regelmässig begutachtet
werden. Bei der Planung von Sicherungsmassnahmen dürfen die Bestimmungen des Brand- und
Personenschutzes, z. B. die Nutzbarkeit von Fluchtwegen, nicht verletzt werden.Alle Mitarbeiter bzw.
Bewohner eines Gebäudes sollten informiert sein, welche Regelungen und Massnahmen zum
Einbruchsschutz sie beachten müssen - also beispielsweise, dass Türen, Fenster oder
Rollladensicherungen abends abgeschlossen werden müssen. Auch innerhalb eines Gebäudes kann
der Einbau von einbruchhemmenden Elementen sinnvoll sein, z. B. bei Räumen mit besonderer
Zutrittskontrolle wie Serverräumen oder Kerneinheiten eines Rechenzentrums.