Aufgaben der Zutrittskontrolle

Aufgaben der Zutrittskontrolle

Zutrittskontrollanlagen stellen die Einzelkomponente (technisch-operative-Ebene) kompletter

Zutrittskontrollsysteme dar. Während beim Perimeter Schutz das Umfeld eines Objektes beobachtet

und gesichert werden soll, wird bei der Zutrittskontrolle die Zutrittsberechtigung zu Arealen,

Gebäuden, Gebäudeteilen oder einzelner Räume geprüft. Diese Zutrittskontrolle kann durch fol-

gende Massnahmen erfolgen:

Visuell durch das Personal, Logendienst

Durch eine automatische Zutrittskontrollanlage

Durch eine manuelle Zutrittskontrollanlage zur Unterstützung des Pförtnerdienstes

        Die Zutrittsberechtigung muss mindestens durch die Prüfung der

Systemzugehörigkeit des Trägers eines bestimmten Identifikationsmerkmals

Gültigkeit der Identifikationsmerkmale

zeitlichen Zutrittsbeschränkungen (Zeitzonen)

örtlichen Zutrittsbeschränkungen (Raumzonen) ermittelt werden.

Nur bei Erfüllung der Kriterien - richtige Person und richtiges Identifikationsmittel (ID) zur er-

laubten Zeit in einem erlaubten Raumsegment - darf der Zutritt gewährt werden.

Bei den meisten angebotenen Zutrittskontrollanlagen erfolgt die Identifizierung des Benutzers durch

bestimmte zugewiesene Merkmale.

Was besitzt die zutrittsbegehrende Person?

Dies können mit bestimmten Echtheitsmerkmalen versehene Ausweiskarten oder Schlüssel sein. Die

Codierung der Ausweiskarte und die Art der Auslesung durch eine Lesestation kann nach unter-

schiedlichsten physikalischen Prinzipien erfolgen. Die Lesestation ist online mit einem Rechner

verbunden.

Was weiß die zutrittsbegehrende Person?

Hier handelt es sich in der Regel um eine persönliche Identifikationsnummer (PIN), die über eine

Zusatztastatur eingegeben werden muss.

Wer ist die zutrittsbegehrende Person?

Bei sehr hohen Sicherheitsanforderungen muss dazu ein Identifikationsmerkmal verwendet werden,

das untrennbar mit der Person verbunden ist und von der Zutrittskontrollanlage festgestellt werden

kann. Verwendbar sind hier nur die biometrischen Merkmale eines Menschen (z.B. Fingerabdruck),

die im Gegensatz zu der ID-Karte und der PIN keine binären, sondern analoge Merkmale darstellen.

Über die technische Ausstattung hinaus müssen bei der Einführung von Zutrittskontrollanlagen auch

die personellen und organisatorischen Möglichkeiten abgeklärt werden, die sich immer an den be-

trieblichen Abläufen und Verkehrsflüssen orientieren müssen.

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